Für jedes Gewinnsparlos wird Ihr Girokonto mit 5 Euro pro Monat belastet. Davon sparen Sie 4 Euro an. Das Sparkaptial wird bei der jeweiligen Genossenschaftsbank zunächst als unverzinsliches Guthaben gehalten und dem Gewinnsparer je nach Lostyp monatlich oder spätestens in der 51. Kalenderwoche auf dem vom Gewinnsparer angegebenen Konto wieder gutgeschrieben. Eine frühere Auszahlung muss durch den Gewinnsparer und die jeweilige Genossenschaftsbank begründet und dokumentiert werden. Das benannte Konto sollte bei der Bank geführt werden, welche das Gewinnsparlos angelegt hat bzw. im Bestand führt. Mit 1 Euro Losentgelt nehmen Sie an unserer Soziallotterie teil. Kaufen Sie mehrere Gewinnsparlose, dann erhöhen Sie Ihre Gewinnchancen und Ihren Sparanteil.
Die Soziallotterie beim Gewinnsparen
Von dem 1 Euro Losentgelt fallen Reinerträge an, die über die VR-Gewinnspargemeinschaft e.V. und der ihr angehörenden VR-Stiftung der Volksbanken und Raiffeisenbanken für gemeinnützige und kulturelle Zwecke eingesetzt werden. So unterstützt Ihre Bank mit dem Gewinnsparen Kindergärten, Schulen, Vereine und viele weitere Institutionen sowie Projekte.
Die Verlosungen
Neben den monatlichen Verlosungen gibt es regelmäßige Sonder- und Zusatzverlosungen mit vielen attraktiven Sachpreisen. An diesen nehmen Sie automatisch teil - ohne zusätzlichen Losbeitrag.
Eine Kündigung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich.
Die gesetzlich erforderlichen Hinweise, unter anderm zu der Gewinnchance und zu dem Verlustrisiko, können Sie auf unserer Homepage www.vr-gsg.de einsehen.
Rechtliche Hinweise zum Gewinnsparen
Die Grundlage für das Gewinnsparen ist die Sparordnung mit Auslosungsbestimmungen.
Der Loskauf ist ab einem Alter von 18 Jahren möglich.