Hilfe, die ankommt
Das VR-GewinnSparen hat neben attraktiven Gewinnmöglichkeiten und der Förderung des Spargedankens vor allem auch einen sozialen Aspekt: Pro Los und Monat werden rund 63 Cent dazu verwendet, bei uns vor Ort Menschen in Not sowie soziale und gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen.
Das Spendenaufkommen der Mitgliedsbanken des Gewinnsparvereins Baden-Württemberg betrug in 2023 rd. 11 Mio. Euro. Darüber freuen sich unter anderem Schulen, Kindergärten, Vereine und kirchliche Einrichtungen in der Region. Der genossenschaftliche Gedanke kommt beispielsweise mit den Sozialprojekten „VRmobil“ und „Garten³“ klar zum Ausdruck: Wirtschaftliches Handeln und soziale Verantwortung in unserem Geschäftsgebiet gehören zusammen.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle VR-GewinnSparerinnen und VR-GewinnSparer, die dieses tolle Spendenvolumen ermöglicht haben! Einen Spendenticker sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Gewinnsparvereins der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg e.V.
Gutes tun mit Ihrem Gewinnsparlos
Jedes Jahr können wir nämlich mit Ihrem Spieleinsatz z.B. Kindergärten, Sportvereine, Musikvereine, soziale, karitative und kulturelle Einrichtungen in Ihrer Nachbarschaft unterstützen!
VR-GewinnSparen unterstützt Ihr soziales Projekt. Wie bewerben?
Sind Sie ein gemeinnütziger Verein, eine kirchliche Einrichtung, eine Schule oder ein Kindergarten? Und sind Sie in unser Region tätig? Dann unterstützen wir Sie gerne, wenn es sich um folgende Maßnahmen handelt:
- Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, des Umwelt-, Landschaft- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens.
- Maßnahmen zur Förderung der Jugendhilfe, des Kindergartenwesens, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports.
- Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind oder deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.
In begründeten Einzelfällen auch Maßnahmen von Gemeinden und Gemeindenverbänden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband üblicherweise im Rahmen der Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat.